Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Softwareentwicklung Schmid:
Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Softwareentwicklung Schmid liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von der Softwareentwicklung Schmid sowie der Schriftform, dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
Softwareentwicklung Schmid wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.
Rechnungen von Softwareentwicklung Schmid sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist Softwareentwicklung Schmid berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, es sei denn, dass Softwareentwicklung Schmid höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung der Firma Softwareentwicklung Schmid nachweist, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist durch die Softwareentwicklung Schmid beträgt sechs Monate ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird die Fa. Softwareentwicklung Schmid Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt.
Computerprogramme werden sorgfältig erstellt und geprüft. Nach dem Stand der Technik ist es bis heute nicht möglich, Software zu erstellen, die in allen denkbaren System- und Anwendungsumgebungen dauerhaft fehlerfrei abläuft. Softwareentwicklung Schmid gewährleistet jedoch ein Programm, welches im Sinne der Programmbeschreibung brauchbar ist. Softwareentwicklung Schmid leistet Gewähr dafür, dass der Datenträger bei der Übergabe bzw. Versendung keine Material- und/oder Herstellungsfehler hat. Sollte ein Datenträger gleichwohl fehlerhaft sein, wird er von Softwareentwicklung Schmid während der sechsmonatigen Gewährleistungsfrist umgetauscht. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware. Wird ein Mangel im vorgenannten Sinne nicht in angemessener Zeit durch Umtausch beseitigt, kann der Käufer nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung ist aus technischen Gründen ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt Softwareentwicklung Schmid keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Käufers genügen oder mit Komponenten in der speziellen Konfiguration beim Käufer zusammenarbeiten. Auch übernimmt Softwareentwicklung Schmid keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Käufers oder eines Dritten an der Ware oder durch unsachgemässe Behandlung oder Fehlbedienung der Ware entstanden sind. Softwareentwicklung Schmid haftet in keinem Fall für Datenverlust.
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Softwareentwicklung Schmid aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum von Softwareentwicklung Schmid. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die Softwareentwicklung Schmid gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemässen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Soweit Computerprogramme zum Lieferumfang gehören, wird dem Käufer grundsätzlich ein einfaches unbefristetes Recht zum laden und Ablaufenlassen des Programmes sowie zur Erstellung einer Sicherungskopie gewährt, soweit sich aus den Lizenzbedingungen des betreffenden Programms nichts abweichendes ergibt. Der Kunde ist verpflichtet, Softwareentwicklung Schmid alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Softwareentwicklung Schmid ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.